Automatensupermärkte auch am Sonntag - MIT-Darmstadt fordert Gesetzesänderung

Ein AutomatensupermarktEin Automatensupermarkt

Seit einiger Zeit gibt es auch in Darmstadt die beliebten vollautomatischen Supermärkte. Die kleinen Märkte, die ohne dauerndes Betriebspersonal auskommen, haben vor allem Waren des täglichen Bedarfs im Angebot. Der Kunde scannt selbst und zahlt per Karte. In Darmstadt finden sich solche Supermärkte am Nordbahnhof, in Kranichstein und an der TU-Lichtwiese. Teilweise waren diese Märkte rund um die Uhr geöffnet. Auch am Sonntag. 

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) hat in einem Urteil vergangene Woche nun entschieden, dass auch Automatensupermärkte aufgrund des Hessischen Ladenöffnungsgesetz am Sonntag geschlossen bleiben müssen. Davon ausgenommen ist unter Anderem der Automatensupermarkt am Nordbahnhof, da er sich in Bahnhofsnähe befindet. 

Die MIT-Darmstadt findet dies im Ergebnis bedauerlich. Das Ziel des Ladenschutzgesetzes, die Arbeitnehmer im Einzelhandel zu schützen, ist durch die Automatensupermärkte gar nicht bedroht. Schließlich arbeitet dort niemand, auch nicht am Sonntag. Gleichzeitig erlauben die Märkte den schnellen bequemen Einkauf des Nötigsten. Ähnliche Angebote sind auch im europäischen Ausland vielerorts üblich.

Das Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts gilt es aber zu akzeptieren. Aus Sicht der MIT ist nun der Gesetzgeber gefordert, um - wie in Bayern - die Öffnung von Automatensupermärkten auch am Sonntag zu ermöglichen. Die MIT-Darmstadt begrüßt daher, dass die künftige Landesregierung aus CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, eine solche Änderung wohlwollend zu prüfen. “Eine Gesetzesänderung zugunsten erweiterter Ladungsöffnungszeiten für Automatensupermärkte ist zeitnah auf den Weg zu bringen”, sagt der Vorsitzende der MIT-Darmstadt, Manuel Krenzke.

Es sei Eile geboten, da die Betreiber bereits große Investitionen getätigt hätten und die bestehenden Supermärkte daher in ihrem Bestand bedroht seien. Letzteres wäre insbesondere auch für das Umland bedauerlich. Automatensupermärkte sind ein Modell, um auch in kleineren Gemeinden ein Nahkaufangebot zu ermöglichen. 

Die MIT hatte die Regelungen im Ladenöffnungsgesetz in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert und gefordert, dass der Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen müsse. “Es ist nicht zu akzeptieren, dass es noch immer keine verlässliche Regelung zur Sonntagsöffnung gibt.”, findet der Darmstädter MIT Vorsitzende und weist darauf hin, dass die MIT in Bezug auf die sogenannten verkaufsoffenen Sonntage eine Gesetzesänderung bewirkt hatte, wodurch der viel kritisierte Anlassbezug zur Sonntagsöffnung im Gesetzestext konkretisiert wurde. Wie das jüngste Urteil jedoch zeige, sei dies nicht die einzige Schwachstelle des Gesetzes gewesen. Daher sieht die MIT die neue Landesregierung in der Pflicht: “Die Politik ist es den Betrieben schuldig, für rechtssichere Regelungen und verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir sind froh, dass sich die neue Koalition dieser Verantwortung bewusst ist”, so Krenzke abschließend.

Herr Frau
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